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   FG Niedersachsen, 20.08.2009 - 11 K 121/08   

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https://dejure.org/2009,18663
FG Niedersachsen, 20.08.2009 - 11 K 121/08 (https://dejure.org/2009,18663)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.08.2009 - 11 K 121/08 (https://dejure.org/2009,18663)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. August 2009 - 11 K 121/08 (https://dejure.org/2009,18663)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausübung des Entschließungsermessen für eine Inanspruchnahme des Arbeitgeber oder der Arbeitnehmern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 AO; § 191 Abs. 1 AO; § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 42d Abs. 3 EStG
    Haftung des Arbeitgebers für nicht ordnungsgemäß angemeldete und abgeführte Lohnsteuer und Nebenleistungen; Entschließungsermessen für eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers

  • Judicialis

    AO § 5; ; AO § 191 Abs. 1; ; EStG § 42d Abs. 1; ; EStG § 42d Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausübung des Entschließungsermessens für eine Inanspruchnahme des Arbeitgeber oder der Arbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausübung des Entschließungsermessens für eine Inanspruchnahme des Arbeitgeber oder der Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1805
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77

    Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.08.2009 - 11 K 121/08
    Die Vereinfachung des Verfahrens durch die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner setzt schon nach der vorzitierten Entscheidung voraus, dass nach einer Lohnsteuerprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund eines im wesentlichen gleich liegenden Tatbestandes nachzuzahlen sind (so auch BFH, Urteil vom 6. März 1980 VI R 62/77, BStBl II 1980, 289 unter IV; Schmidt- Drenseck, EStG, 28. Auflage, § 42d Anm. 5e).
  • BFH, 15.06.1983 - I R 76/82

    Einvernehmen des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs kann zu versagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.08.2009 - 11 K 121/08
    Die unzutreffende Annahme eines gleich liegenden Tatbestandes für die im Haftungswege geltend gemachten Lohnsteuerbeträge stellt eine Verkennung des für die Ermessensentscheidung erheblichen Sachverhalts dar; unter diesen Umständen ist eine fehlerfreie Ermessensausübung nicht gegeben (BFH, Urteil vom 15. Juni 1983 I R 76/82, BStBl. II 1983, 672).
  • BFH, 20.07.1988 - I R 61/85

    Beschränkt Steuerpflichtiger - Steuerabzug - Inanspruchnahme -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.08.2009 - 11 K 121/08
    Die Wahl, an welchen Gesamtschuldner sich das FA halten will (Auswahlermessen), hat es nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der durch Recht und Billigkeit gezogenen Grenzen zu treffen (ständige Rechtsprechung des Senats und des BFH, Urteil vom 20. Juli 1988 I R 61/85, BStBl II 1989, 99).
  • BFH, 16.03.1962 - VI 85/61 U

    Anspruch eines durch Haftungsbescheid für Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.08.2009 - 11 K 121/08
    Der FA sieht Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte, insbesondere die schnelle und einfache Nacherhebung der Lohnsteuer, als maßgebend an und bezieht sich dabei ausdrücklich auf das Urteil des BFH vom 16. März 1962 VI 85/61 U, BStBl III 1962, 282.
  • BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82

    Haftung für steuerfrei an ledige Arbeitnehmer gezahlte Auslösungen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.08.2009 - 11 K 121/08
    Nach Ansicht des Senats kann bei acht Personen regelmäßig nicht von einer "Vielzahl" von Fällen gesprochen werden, auch dann nicht, wenn mehrere Veranlagungsjahre nachzuarbeiten sind oder erstmalig aufgenommen werden müssen; auch erscheint der Arbeitsaufwand zur Heranziehung der Arbeitnehmer als Erstschuldner der Steuer nicht wesentlich größer als im vorliegenden Haftungsverfahren (so auch BFH, Urteil vom 20. September 1985 VI R 45/82, BFH/NV 1986, 240, in dem der BFH die Haftung des Arbeitgebers für fehlerhafte steuerfreie Auslösungen an 33 Arbeitnehmer bei bekannten Personalien dieser Arbeitnehmer für fehlerhaft hält).
  • BFH, 23.01.1981 - VI R 62/77
    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.08.2009 - 11 K 121/08
    Die Vereinfachung des Verfahrens durch die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner setzt schon nach der vorzitierten Entscheidung voraus, dass nach einer Lohnsteuerprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund eines im wesentlichen gleich liegenden Tatbestandes nachzuzahlen sind (so auch BFH, Urteil vom 6. März 1980 VI R 62/77, BStBl II 1980, 289 unter IV; Schmidt- Drenseck, EStG, 28. Auflage, § 42d Anm. 5e).
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